Über uns
Wir denken Hausverwaltung neu.
Lernen Sie uns kennen
Wer steht hinter der Hach und Zweifel Hausverwaltung GmbH?
Wir haben die Hausverwaltung Hach & Zweifel im Oktober 2020 gegründet und damit unseren Traum wahr gemacht.
Unsere Erfahrungen aus der Immobilien- und Bankenwelt haben uns in der Vergangenheit vor allem gezeigt, wie es nicht laufen sollte. Nun wollen wir es anders machen als der Rest: Offener, ehrlicher, schneller und unkomplizierter. Wir denken Hausverwaltung neu und möchten Sie dazu einladen, dasselbe zu tun.
Pia Hach
Seit 2013 bin ich in der Immobilienbranche tätig. Nach meiner Ausbildung zur Immobilienkauffrau habe ich über die berufsbegleitende Weiterbildung zur Immobilienfachwirtin zusätzliche Fachgebiete kennengelernt. Seit 2016 bin ich als Immobilienberaterin tätig.
Die Motivation zur Gründung einer Hausverwaltung entstand bei mir, weil ich in meinen Kontakten als Immobilienfachberaterin oft erlebe, wie unzufrieden viele Wohnungsbesitzer mit den Leistungen von Hausverwaltungen sind.
Für mich stehen Kundenzufriedenheit sowie ein schneller Informationsfluss an erster Stelle. Im Vordergrund soll neben der ordnungsgemäßen, professionellen und damit auch transparenten Verwaltung Ihrer Immobilie ein zeitgemäßer Service stehen. Und weil die Immobilie einen wichtigen Vermögenswert für jeden Eigentümer darstellt und eine reibungslose Verwaltung für eigengenutzte und vermietete Wohnungen gleichermaßen wichtig ist, freue ich mich, wenn ich für Ihre Immobilie genau dies umsetzen darf.
Joachim Zweifel
„My home is my castle“ – oder nun immer öfters das „home office“? Ein Haus oder eine Wohnung ist jedoch mehr als die eigenen vier Wände. Heimat, Zuhause oder ein Rückzugsort nehmen gerade in schwierigen Zeiten an Bedeutung zu. Laut einer „Wohnglück“-Studie der Universität Hohenheim gaben zwei Drittel der befragten Wohneigentümer an, dass Wohneigentum glücklicher macht.
Die Idee zur Gründung der Hausverwaltung Hach und Zweifel GmbH ergab sich aus dem Wechsel des Verwalters meiner eigenen Wohnung. In den vergangenen zwei Jahren konnten wir innerhalb unserer gut funktionierenden Eigentümergemeinschaft aufgrund schlechter Kommunikation und fehlender Eigentümerversammlung keine notwendigen Beschlüsse für das Gemeinschaftseigentum fassen.
Mit meiner über 20-jährigen kaufmännischen Berufserfahrung im Kundenverkehr bei der Sparkasse Ulm, sowie zahlreichen Fort- und Weiterbildungen zum Bankbetriebswirt (SBW), Immobilienfachwirt (IHK) und Dipl. Sachverständiger (DIA), freue ich mich, wenn ich auch Ihre Immobilie kundenorientiert und transparent verwalten darf.
FAQ
Wir sind hier, um Ihnen bei Fragen zu helfen
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie: Ja! Hier besteht Ausweispflicht. Der Energieausweis muss den Interessenten vorgelegt werden. Die Kosten zur Erstellung eines Energieausweises trägt die WEG.
Das Hausgeld ist vom jeweiligen Wohnungseigentümer monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu entrichten. Es beinhaltet unter anderen die Betriebskosten bspw. Wasser, Treppenhausreinigung, die Heizkosten sowie die Instandhaltungsrücklage.
In der Betriebskostenverordnung BetrKV § 2 ist geregelt welche Ausgaben der Mieter zu tragen hat. Umlagefähig auf den Mieter sind die Grundsteuer, Abwassergebühr, Aufzug, Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister, Antennen-/Kabelanschluss, Schornsteinfeger und sonstige Betriebskosten.
Achtung: Nebenkosten sind nur umlagefähig, wenn dies vertraglich mit dem Mieter vereinbart wurde
Wohneigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden.
Die laut § 29 WEG gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats sind es, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und den Wirtschaftsplan, die Nebenkostenabrechnung, die Rechnung und Kostenvoranschläge zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen.